Kontakt:

Sachverständigenbüro Vogt
Hauptsitz
Frankfurter Straße 16a
D-84513 Töging am Inn
Tel.: +49 8631/3081-0

Bahnhofstr. 40
58507 Lüdenscheid
Tel.: +49 2351/5524451


Sachverständigenbüro Vogt
Gramartstrasse 11
A-6020 Innsbruck
Tel.: +43 512/312 200-10

Überprüfung Anthropologische Gutachten

Durch Gerichte werden in Bußgeldsachen aber auch in anderen Strafverfahren sogenannte anthropologische Gutachten eingeholt. Meistens haben diese Gutachten von Biologen oder Ärzten erstellt, die dann Gesichter vergleichen, indem zuvor die Perspektive ungefähr nachgestellt wird, Kontrast und Bildeigenschaften nahezu beliebig verändert. Die Methoden stammen dabei meistens aus dem letzten Jahrtausend und wurden früher oft und routinemäßig aus der Methodik der anthropologisch-erbbiologischen Vaterschaftsdiagnostik entwickelt. Wir leben nunmehr im 21. Jahrhundert und lassen Sachverständige mit uralten Methoden mit teilweise grotesken Vergleichen zwischen mäßig gepolsterten Gesichtspartien darüber entscheiden, ob es sich bei der abgebildeten Person auf dem Bild um den Betroffenen oder Angeklagten handelt. Währenddessen werden überall in der Welt fotogrammetrische Verfahren zur Identifikation von Gesichtern angewendet.

Zwar sollen nach dem Verfahren die physiologischen Merkmale extrahiert und beschrieben und anhand der Bevölkerungshäufigkeit eingegrenzt, sowie deren Erkennbarkeit und Unterschiedlichkeit abgeschätzt werden, trotzdem finden sich in vielen Gutachten dererlei Beschreibungen und Ansätze nur in dem allgemeinen Teil des Gutachtens. Das eigentliche Gutachten verzichtet dann großzügig auf die Angabe von Häufigkeiten eines Merkmals in der Bevölkerung.

Gängige Praxis bei anthropologischen Gutachten

Kommen Ihnen die nachfolgenden Sätze aus anthropologischen Gutachten bekannt vor?

"Das Gesicht ist in seiner Gesamtform soweit sichtbar länglich und mäßig gepolstert - Die morphologische Gesichtshöhe ist soweit sichtbar nicht niedrig - Die Stirn ist eher hoch und soweit beurteilbar schmaler" usw., usw. usw. Die Identität zwischen dem Fahrer und dem Betroffenen auf Grundlage des vorliegenden Bildmaterials ist höchst wahrscheinlich gegeben. Sie suchen eine Herleitung zwischen den einzelnen Merkmalen und dem "Gesamtergebnis" vergebens? Ja richtig, es gibt auch meistens keine Herleitung. Es wird nur das beurteilt, was erkennbar ist. Ist eben nur die Nase und das Kinn einer männlichen Person überhaupt zu sehen, werden eben nur diese Merkmale bewertet und alsbald steht fest, dass ja keine Ausschlüsse erkennbar seien und die Fahreridentität steht mit an "Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" feststehe.

Einige Sachverständige gehen dann sogar so weit und geben Prozentzahlen für Ihre "Wahrscheinlichkeit" an. Teilweise wird diese Prozentangabe ebenfalls einfach nur geschätzt oder aber aufgrund fehlerhafter und mathematisch nicht haltbarer Ansätze anhand der Anzahl von Merkmalen "berechnet". Eine Unterscheidung zwischen schlecht, mäßig oder gut zu erkennenden Merkmalen findet sich dabei nicht. Auch wird nicht berücksichtigt, dass es sich bei der gängigen Praxis ja um eine Vorauswahl handelt. Es wird konkret der Betroffene oder Angeklagte mit einem Bild verglichen. Dann bleibt es bei der reinen Beschreibung, die auch Größenverhältnisse einschließt. Dazu werden unzulässigerweise die Bilder ohne Rücksicht auf die "wahren" Abmessungen einfach digital angeglichen. Es mag ja sein, dass eine Person der anderen "wie aus dem Gesicht geschnitten" ähnelt, jedoch dabei einen deutlich kleineren Augenabstand oder Gesichtsbreite aufweist, was "klassische" Ausschlussmerkmale darstellt. Jedoch fallen diese aufgrund der Verfahrensweise um überhaupt Bilder in schlechter Auflösung, mit Überblendungen und Artefakten vergleichen zu können.

Überprüfung Fahreridentifikation mit modernen Hilfsmitteln

Das Sachverständigenbüro Vogt unterstützt Betroffene einerseits bei der Überprüfung gerichtlich beauftragter Gutachten zur Fahreridentifikation, die noch als sogenannte anthropologische Gutachten "verwendet" werden, obwohl in der überwiegenden Mehrzahl dieser Gutachten anthropologische Ansätze komplett fehlen, was gerade bei Nicht-Europäern teilweise zu krassen Fehleinschätzungen führt. Daneben führt das Sachverständigenbüro Vogt auch Vorprüfungen hinsichtlich der Fahrererkennung auf Basis von photogrammetrischen Untersuchungen durch.