Von Gerichten und Bußgeldbehörden eingeholte Gutachten angesichts moderner Methoden nicht zeitgemäß
Sind anthropologische Gutachten heute noch zeitgemäß?
Anthropologische Gutachten dienen der Identifikation von Personen anhand von Fotos durch einen Sachverständigen. Doch angesichts moderner Technologien wie KI-basierter Gesichtserkennung wird gefragt: Sind solche Gutachten vor Gericht heute noch zeitgemäß? Nachfolgend wird erklärt, was anthropologische Gutachten sind, warum sie in die Kritik geraten sind, welche alternativen Methoden es gibt und wie Gerichte damit umgehen. Am Ende wissen Sie, worauf es ankommt – und was Sie tun können, wenn Sie mit einem solchen Gutachten konfrontiert sind.
Überblick
- Was ist ein anthropologisches Gutachten? (Definition und Zweck)
- Probleme und Kritik – Warum gelten diese Gutachten als subjektiv?
- Moderne Alternativen – DNA-Analyse, biometrische Systeme & KI im Vergleich
- Anthropologische Gutachten vor Gericht – Aktuelle rechtliche Bewertung
- Fazit – Sind anthropologische Gutachten noch zeitgemäß?
Was ist ein anthropologisches Gutachten?
Definition: Ein anthropologisches Gutachten (auch Bildidentitätsgutachten genannt) ist ein Gutachten eines Sachverständigen, der vergleicht, ob eine Person auf einem Foto identisch mit einer anderen Person (z.B. dem Angeklagten oder Fahrzeughalter) ist. Dazu werden morphologische Merkmale – also sichtbare körperliche Merkmale wie Gesichtszüge, Ohren, Nase, Statur – zwischen zwei Bildern verglichen. Häufig kommen solche Gutachten bei Verkehrsverstößen zum Einsatz: Etwa wenn unklar ist, ob der Betroffene auf dem Blitzerfoto wirklich der Fahrer ist. Auch in Strafverfahren greift man darauf zurück, z.B. um einen maskierten Täter auf einem Überwachungsvideo mit einem Verdächtigen abzugleichen.
Historischer Hintergrund: Diese Methode wurde im deutschsprachigen Raum insbesondere vom Anthropologen Rainer Knußmann entwickelt. Schon seit den 1980er-Jahren gibt es Richtlinien, worauf Gutachter achten sollen – Gesichtskonturen, Augenabstand, Kinnlinie, Ohrenform und viele weitere Details. Die Idee dahinter: Jeder Mensch hat aufgrund von Genen und Lebensgeschichte ein einzigartiges Aussehen, das man bei sorgfältigem Vergleich erkennen kann. So versucht der Gutachter, Übereinstimmungen (z.B. gleicher Nasenhöcker oder Muttermal an gleicher Stelle) und Unterschiede (z.B. andere Ohrläppchenform) systematisch festzuhalten.
Durchführung: In der Regel schaut sich der Sachverständige die Fotos beider Personen mit geübtem Blick an. Oft werden wichtige Merkmale markiert oder die Bilder nebeneinander gelegt. Der Gutachter beurteilt dann, wie ähnlich sich die Personen sehen. Am Ende formuliert er ein Ergebnis, zum Beispiel: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich um dieselbe Person“ oder „mehrere Unterscheidungsmerkmale vorhanden, Identität eher auszuschließen“. Absolute Sicherheit wird fast nie behauptet – es geht um Wahrscheinlichkeiten, denn nur anhand von Fotos ohne weitere Beweise kann man selten 100% sicher sein.
Probleme und Kritik – die Grenzen des Augenvergleichs
Anthropologische Gutachten stehen zunehmend in der Kritik. Woran liegt das? Hauptsächlich an ihrer Subjektivität und fehlenden wissenschaftlichen Absicherung. Hier die wichtigsten Kritikpunkte in klaren Worten:
- Subjektive Einschätzung: Letztlich verlässt man sich auf das menschliche Auge und Urteil eines Experten. Doch Menschen sehen manchmal unterschiedlich: Wo der eine Gutachter zwei Gesichter als „fast gleich“ einstuft, erkennt ein anderer vielleicht deutliche Abweichungen. Es gibt keine strengen Messwerte wie bei einem DNA-Test. Zwei Sachverständige können somit durchaus zu verschiedenen Ergebnissen kommen – was verunsichert.
- Keine festen Standards: Es gibt keine einheitlichen Regeln, wie viele übereinstimmende Merkmale für einen Identitätsnachweis nötig sind. Derzeit hat jeder Gutachter seinen eigenen Ansatz. Anders als z.B. beim Fingerabdruck-Vergleich (wo eine bestimmte Anzahl gleicher Minutienpunkte gefordert wird), fehlen bei Gesichtsvergleichen verbindliche Kriterien. Das macht die Methode anfällig für Fehler.
- Bildqualität als Hürde: Viele Fotos, die begutachtet werden, sind alles andere als ideal. Man denke an ein Blitzerfoto bei Regen in der Nacht – unscharf und dunkel. Oder ein Überwachungsvideo, wo der Täter vielleicht eine Kapuze trägt. Wenn die Bildqualität schlecht ist, steigt die Fehlerwahrscheinlichkeit. Der beste Gutachter kann nur das beurteilen, was er sieht. Sind kaum Merkmale erkennbar, wird das Gutachten zwangsläufig ungenau – oder müsste ehrlich sagen: „Keine Aussage möglich.“
- Scheinbare Genauigkeit: Manche Gutachten versuchen, eine Zahl anzugeben („XY ist zu 95% der Täter“). Solche Prozentangaben klingen wissenschaftlich, sind aber irreführend. Es gibt dafür nämlich keine belastbare mathematische Grundlage. Eigentlich basieren sie oft nur auf persönlicher Erfahrung, nicht auf Statistik. Das erzeugt ein falsches Sicherheitsgefühl.
- Fehlende Überprüfbarkeit: Für Laien – aber auch für Richter – ist es schwer nachzuvollziehen, wie der Gutachter zu seinem Schluss kam. Warum genau hält er die Personen für identisch? Wenn das nicht transparent erläutert wird, steht die Aussage „für mich sehen sie gleich aus“ im Raum. Doch das Gericht muss prüfen können, ob der Gutachter logisch und gründlich gearbeitet hat. Diese Nachvollziehbarkeit ist bei rein visuellen Einschätzungen schwierig.
Warum ist das ein Problem? Weil im schlimmsten Fall jemand verurteilt werden könnte, der unschuldig ist – nur weil er zufällig ähnlich aussieht wie der Täter auf dem Foto. Oder umgekehrt ein Schuldiger frei kommt, weil das Gutachten unsauber war. Bei harten Strafen darf so etwas nicht passieren. Deshalb sagen Kritiker: Ein anthropologisches Gutachten allein sollte nie den Ausschlag geben. Es braucht immer weitere Beweise oder zumindest eine sehr gute Qualität und Begründung, damit man dem trauen kann.
Moderne Alternativen
Angesichts der Schwächen fragen sich viele: Geht es nicht besser? Tatsächlich haben sich in den letzten Jahrzehnten andere Identifikationsmethoden etabliert, die objektiver und zuverlässiger sind:
- Automatische Gesichtserkennung (KI): Wir kennen sie vom Smartphone oder von Überwachungskameras: Künstliche Intelligenz kann Gesichter vergleichen und identifizieren. Diese Systeme wurden in den letzten Jahren immer besser. In manchen Fällen erkennt eine Software eine Person auf einem Foto sogar zuverlässiger als ein Durchschnittsmensch. Aber: Wenn Fotos sehr schlecht sind (verpixelt, teilverdeckt), tut sich auch die beste KI schwer. Zudem sind KI-Ergebnisse nicht immer erklärbar – ein Algorithmus sagt vielleicht „80% Übereinstimmung“, aber man weiß nicht genau, welche Merkmale er dafür herangezogen hat. Vor Gericht ist das problematisch, weil die Verteidigung und Richter nachvollziehen können müssen, wie die Identifizierung zustande kam. Trotzdem werden KI-Methoden bereits unterstützend genutzt, etwa um aus einer großen Menge Überwachungsvideos mögliche Treffer herauszufiltern. Den eigentlichen Gutachter ersetzen sie aber (noch) nicht vollständig.
- 3D-Gesichtsrekonstruktion: Ein spannendes Feld ist die Rekonstruktion von Gesichtern aus begrenzten Informationen. Beispiel: Aus dem Schädel eines unbekannten Toten kann man mithilfe von forensischer Anthropologie und teils KI-Unterstützung ein Gesicht modellieren, um Hinweise auf die Identität zu bekommen. Oder aus einem unscharfen Foto versucht man mit Bildalgorithmen ein klareres Bild zu errechnen. Das sind faszinierende Technologien, die aber vor Gericht meist nur zur Ergänzung dienen. Sie liefern Anhaltspunkte, die dann durch klassische Methoden bestätigt werden sollten.
- Andere Indizien: Natürlich spielen auch ganz profane Dinge eine Rolle: Kleidung, Tattoos, Narben, die Umgebung des Fotos etc. Manchmal erkennt man an einem individuellen Tattoo sofort die Person wieder. Solche Merkmale kann ein anthropologisches Gutachten auch berücksichtigen. Es zeigt aber: Je mehr greifbare Besonderheiten vorhanden sind, desto sicherer die Identifikation – was wiederum weniger die Kunst des Gutachters als das Glück guter Beweislage ist.
Im Vergleich: Anthropologische Gutachten wirken im Zeitalter dieser High-Tech-Methoden überholt und aus vergangenen Tagen. Doch es gibt Situationen, da existiert nur ein Bild (z.B. Verkehrssünder, Überwachungsvideo ohne weitere Spuren). Gerichte greifen dann zum altbewährten Mittel - Die Einholung eines anthropologischen Gutachtens. Der dann als überaus erfahrene Sachverständige wird um seine Einschätzung gebeten. Es werden dann gerne immer wieder die gleichen Sachverständigen beauftragt, denn das Gericht hat ja sehr gute Erfahrungen mit diesem Sachverständigen gemacht, was oft darauf zurückzuführen ist, dass der Betroffene vom Sachverständigen immer erkannt worden ist. Oftmals werden insbesondere Biologen, oder auch Humanbiologen und Ärzte beauftragt. Wer dann die Gutachten liest, wird schnell feststellen, dass diese Gutachten mit Biologie und ärztlicher Kunst recht wenig bis gar nichts zu tun haben. Außer der Nennung der lateinischen Begriffe der verschiedenen Gesichtsmerkmale ist kein Bezug zum Beruf eines Arztes oder Biologen erkennbar.
Noch wichtiger dabei. Alle diese Gutachter greifen auf Bildmaterial zurück, ohne dass das erforderliche Fachwissen vorhanden ist, wie mit diesem Bildmaterial umzugehen ist, und welche Schwächen das Bildmaterial aufweist. Da werden die Bilder in Bildbearbeitungsprogramme geladen, ohne auch nur im Ansatz zu verstehen, was moderne Bildverarbeitungsprogramme mit den Beweisbildern so alles "anstellen", damit der Betrachter ein mögichst optimales Bild gezeigt bekommt. Nur hat dieses Bild dann ganz andere Konturverläufe wie das ursprüngliche Bild. Oftmals geben diese Biologen und Ärzte dann an, dass sie ja nur die Helligkeit und den Kontrast verändert hätten. Was das Programm bereits beim Laden des Bildes alles verändert hat, bleibt vollends im Dunkeln.
Anthropologische Gutachten vor Gericht – was sagen die Gerichte?
Die Gerichte sollten eigentlich um die genannten Probleme wissen und anthropologische Gutachten entsprechend vorsichtig behandeln. Leider ist das Gegenteil an der Tagesordnung. Einige wichtige Punkte zur Lage sind daher zu betrachten.
- Kein Automatismus: Anders als ein amtliches Messgerät (etwa für Alkohol im Atem) gelten anthropologische Gutachten nicht als „standardisiertes“ Beweismittel. Das heißt, ein Gericht kann nicht einfach sagen: „Der Gutachter hat X gesagt, also übernehmen wir das 1:1.“ Die Aussagekraft muss im Urteil genau geprüft und begründet werden. Viele Urteile wurden in höheren Instanzen aufgehoben, weil die Richter unten zu unkritisch ein solches Gutachten übernommen hatten, ohne zu erklären, warum es überzeugt.
- Begründungspflicht: Wenn ein Urteil sich auf ein anthropologisches Gutachten stützt, muss der Richter in den Urteilsgründen darlegen, welche Merkmale verglichen wurden und wie der Gutachter zu seinem Schluss kam. Ein Satz wie „Der Sachverständige hat eine 95%ige Übereinstimmung festgestellt“ reicht nicht. Das Gericht muss für andere nachvollziehbar machen, warum es dem Gutachten glaubt. Fehlt diese Darlegung, ist das Urteil angreifbar.
- „Im Zweifel für den Angeklagten“: Bleiben nach einem Gutachten restliche Zweifel, darf niemand verurteilt werden. Gerade weil die Methode unsicher sein kann, nutzen Verteidiger das Argument der Zweifel. Gibt es etwa Unterschiede zwischen Foto und Angeklagtem (z.B. Ohren passen nicht ganz), kann das schon genügen, um einen Freispruch zu erreichen – nach dem Motto: Vielleicht sieht er ähnlich, aber sicher ist es nicht dieselbe Person.
- Richterliche Augenscheinseinnahme: Interessanterweise darf ein Richter auch selbst vergleichen. Bei klaren Fotos entscheidet manchmal das Gericht ohne Gutachter, ob die abgebildete Person der Angeklagte ist. Das passiert oft in Bußgeldsachen selbst mit sehr schlechten Blitzerfotos. Nur wenn der Richter selbst unsicher ist oder das Bild schwierig, wird ein anthropologischer Sachverständiger hinzugezogen. Aber oftmals sind die Gerichte der festen Überzeugung es selbst viel besser beurteilen zu können. Denn letztlich haben sie ja auch Augen im Kopf und bilden sich dann schnell ihre Meinung. Dass allerdings diese Meinung oftmals falsch sein kann, wird nicht aufkommen, denn der Richter oder die Richterin erhalten ja keinerlei Feedback bei wie vielen ihrer Meinungen sie daneben lagen.
- Umstrittene Gutachten: Es hat Fälle gegeben, in denen zwei Gutachter völlig entgegengesetzte Meinungen hatten – einer sagt „identisch“, der andere „unmöglich identisch“. Das zeigt: Vor Gericht wird dann gestritten, welchem Gutachten man folgt. Solche Situationen sind heikel. Gerichte tendieren dann dazu, eher zugunsten des Angeklagten zu entscheiden, weil schon die Uneinigkeit der Experten Zweifel sät. In anderen Fällen hat ein höheres Gericht gesagt: Wenn die erste Instanz nur eine Behauptung des Gutachters übernimmt, ohne die Grundlagen darzustellen, muss neu verhandelt werden.
Bottom Line: Gerichte akzeptieren anthropologische Gutachten als Beweismittel. Sie haben ja schließlich einen Sachverständigen zu Rate gezogen. Also wird jeder Einwand im Keime erstickt. Auch wenn gerichtliche Sachverständige dann im Gerichtssaal dazu hinreißen lassen und behaupten, sie können auch eineiige Zwillinge unterscheiden, bleiben den Betroffenen ohne sachverständige Hilfe auf ihrer Seite kaum Möglichkeiten diese Gutachten richtig zu stellen. Die Gerichte greifen deratige Formulierungen dann gerne auf und halten sie den Betroffenen auch noch vor. "Sehen Sie Herr xx wie genau der Sachverständige seine Gutachten erstellen kann. Selbst eineiige Zwillinge kann er unterscheiden". Widersprüche oder Einwände zwecklos.
Fazit: Sind anthropologische Gutachten noch zeitgemäß?
Kurz gesagt: Nur sehr bedingt. Anthropologische Gutachten sind heute nicht mehr die erste Wahl, wenn es um Personenidentifizierung geht – zu groß sind die Fortschritte in Technik und Wissenschaft, die präzisere Methoden bieten. Im Zeitalter von KI-Systemen und intelligenten Computersystemen sind die altmodischen „Augen-Gutachten“ überholt.
Für die breite Öffentlichkeit – etwa Fahrer, die einen Bußgeldbescheid bekommen – bedeutet das: Man sollte nicht blind einem Satz wie „Laut Gutachten sind Sie der Fahrer“ glauben, wenn man selbst Zweifel hat. Es lohnt sich, die Qualität des Gutachtens anzuschauen. War das Blitzerfoto vielleicht zu schlecht? Hat der Gutachter seine Schlussfolgerungen erklärt oder nur behauptet? Jeder Bürger hat das Recht, in Frage zu stellen, ob ein solcher Identitätsnachweis wirklich stichhaltig ist. Wobei auch hier ein oftmals ein Kunstgriff von Gerichten und Sachverständigen genutzt wird. Das Ähnlichkeitsgutachten soll Ähnlichkeiten feststellen. Die von Gerichten beauftragten Sachverständigen kommen dann zu werturteilen wie "höchst wahrscheinlich" ist der Fahrer auf dem Beweisbild der Betroffene. Der Übergang zu dieser Bewertung ist fließend und ist nicht im Ansatz nachvollziehbar. Die Bewertung wird dann mit einer Anzahl von Merkmalen erklärt, die der Sachverständige glaubt erkannt zu haben.
Unser Tipp: Wenn Sie von einem anthropologischen Gutachten betroffen sind (sei es als Beschuldigter oder Opfer, dessen Fotos verglichen werden), scheuen Sie sich nicht, fachkundigen Rat einzuholen. Ein zweiter Blick eines unabhängigen Experten kann mittels moderner Methoden die Stärke oder Schwäche des Gutachtens einschätzen. Denn: Gericht und Sachverständiger können auch irren – und bei der Frage „Identität oder Verwechslung?“ sollte man auf Nummer sicher gehen.
Sie haben ein anthropologisches Gutachten erhalten oder zweifeln an dessen Ergebnis? Lassen Sie sich beraten! Jetzt Kontakt mit dem Sachverständigenbüro Vogt aufnehmen unter info@gutachten-vogt.de. Hier erhalten Sie kompetente Unterstützung bei der Überprüfung von Gutachten und der Klärung Ihrer Identitätsfrage. Vertrauen Sie nicht dem Zufall – ziehen Sie einen erfahrenen Sachverständigen hinzu, der für Sie Klarheit schafft
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