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Blitzer Gutachten, Gutachten für Geschwindigkeitsmessung

Viele Betroffene sprechen von sogenannten Blitzergutachten und meinen damit Gutachten im Bereich der Verkehrsmesstechnik. Doch wer bekommt noch wirklich mit, wann man "geblitzt" wurde. Die modernen Geschwinidgkeitsmessgeräte verwenden Videosysteme, die gänzlich ohne Blitz auskommen oder aber es werden Blitzgeräte verwendet, die auf Infrarot-Basis arbeiten. So verliert der landläufige Spruch "ich bin geblitzt worden" oder aber "die haben mich wieder geblitzt" immer mehr an Bedeutung. Viele Betroffene wissen erst durch den Erhalt des Bußgeldbescheids, dass sie geblitzt wurden.

Geschwindigkeitsmessung, Bußgeldbescheid - wie geht es weiter?

Nach der Punktereform beträgt die Verjährungsfrist für sogenannte OWi (Ordnungswidrigkeiten) bis zu 5 Jahre. Eine lange Zeit! Dies bedeutet, dass bei einem Geschwindigkeitsverstoß ausserhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 26 km/h, dieser Verstoß erst nach 5 Jahren aus der dem Zentralregister in Flensburg gelöscht wird.

Generell gilt - Nach Erhalt der Zeugenbefragung oder Bußgeldbescheid - Ruhe bewahren

Auf den Anhörungsbogen und/oder Bußgeldbescheid ist zwar insofern Eile geboten, dass der Betroffene innerhalb gesetzlicher Fristen (meistens 2 Wochen) reagieren muss. Doch endgültig ist ersteinmal noch nichts. Und äußerste Vorsicht bei der Beantwortung!

Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen sind moderne Geräte, die mit High-Tech-Elektronik ausgerüstet sind. Im Bereich der OWi-Verstöße müssen Sie konkrete Vorhalte bzw. Einwände vorbringen, sollte die Messung ihrer Meinung nach fehlerhaft sein. Allgemeine Floskeln gemäß dem Motto: Ich habe schon im Internet so viel gelesen. Das Gerät xy oder yz hat diese oder jene Fehler oder "Macken" wird Ihnen in der generellen Form bei Gericht wenig Hilfe leisten.

Weitere Vorgehensweise

Lassen Sie sich nur von Fachleuten weiterhelfen. Nur eine gewissenhafte und fachgerechte Beratung und Begutachtung wird auch die gewünschten Ergebnisse bringen. Eine Ferndiagnose ohne Besichtigung der jeweiligen Messstelle ist immer mit größter Vorsicht zu sehen. Klar, es kostet Sie vielleicht erstmal nicht viel Geld. Zunächst! Denn, ob in einem Kurzgutachten die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort geprüft und auch entsprechend untersucht werden, ist bei Preisen bzw. Pauschalen von "Kurzgutachten", "Sofort-Prüfung", o.ä. für 50 EUR oder 70 EUR wirklich nicht zu erwarten. Wie sollen Sie also vorgehen?

  • Fachanwalt aufsuchen 

    Nur der versierte Fachanwalt oder Anwalt, der sich auf Verkehrsmesstechnik spezialisiert hat, wird die notwendige Erfahrung haben und Ihren Fall einschätzen können.
  • Akteneinsicht durch Rechtsanwalt 

    Zwar kann unter bestimmten Vorraussetzungen auch der Betroffene Akteneinsicht bekommen, jedoch ist die gewährte Akteneinsicht, zu dem auch Eichschein, Messprotokoll, usw. gehört, zu prüfen. In der Regel dürfte der Betroffene nicht über die notwendige Sachkunde verfügen.

  • Fahrereigenschaft oder Fahreridentifizierung
  • Technisches Gutachten

    Wenn Sie Rechtsschutz versichert sind, übernimmt in den meisten Fällen ihre Versicherung die Kosten für ein technisches Gutachten. Ohne ggf. die konkreten Einwände eines Fachmanns wird es Ihnen kaum gelingen, ein Gericht davon zu überzeugen, dass ein Messgerät, das zu tausenden Messungen benutzt wird und eine Zulassung der entsprechenden Behörde besitzt, in ihrem speziellen Fall fehlerhaft gearbeitet und bedient wurde. Nur das technische Gutachten wird in der Regel die fachlichen Hintergründe und technischen Gründe liefern.
  • Einwände gegen die Messung erfolgreich einwenden 

    Falsche Geschwindigkeitsmessungen können zum Verlust des Führerscheins und damit zur Gefährdung der Existenz führen. Lassen Sie die Ihnen zur Last gelegte Messung vom Sachverständigenbüro Vogt überprüfen.

Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf. Senden Sie einfach eine Email. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.