Eichung, Messfehler und das MessEG - Wenn Vertrauen auf Technik zur Rechtsfrage wird
Eichung, Messfehler und das MessEG
Wie zuverlässig sind Verkehrsmessgeräte wirklich?
Wenn Vertrauen auf Technik zur Rechtsfrage wird
Verkehrsmesstechnik ist Alltag – Blitzer stehen an jeder Ecke. Doch kaum jemand weiß, wie die Technik dahinter funktioniert oder wie sicher die Messergebnisse sind. Noch weniger bekannt ist: Viele Messgeräte im Straßenverkehr werden nie real geprüft. Stattdessen verlässt man sich auf Papierprüfungen, Herstellerangaben und ein einmal zugelassenes Baumuster. Wie passt das mit den strengen Vorgaben des MessEG zusammen, das eigentlich Verbraucherschutz garantieren soll? Und wie unterscheidet sich das von der Eichung anderer Messgeräte – etwa Waagen, Alkoholtestern oder Stromzählern?
In diesem Text erfährst du:
-
Was bei der Eichung von Messgeräten im Straßenverkehr wirklich passiert – und was nicht
-
Warum reale Messfehler unentdeckt bleiben können
-
Was das MessEG vom Verwender fordert
-
Wie in anderen Bereichen (Waagen, Alkoholmessgeräte etc.) real geprüft werden
-
Warum das aktuelle Verfahren bei Verkehrsmessgeräten strukturell unzuverlässig ist
-
Was Sachverständige fordern – und wie das Büro Vogt helfen kann
Was ist das MessEG – und warum ist es so wichtig?
Das Mess- und Eichgesetz (MessEG) regelt, welche Anforderungen Messgeräte erfüllen müssen, wenn sie in Bereichen eingesetzt werden, in denen ihre Ergebnisse rechtliche oder wirtschaftliche Folgen haben – also etwa im Straßenverkehr, bei Stromzählern, im Handel oder in der Medizin.
§ 31 Abs. 2 MessEG – Die Pflicht zur Messrichtigkeit
Hier heißt es sinngemäß: Der Verwender eines Messgeräts muss sicherstellen, dass es während des gesamten Einsatzes korrekt funktioniert – also die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen einhält.
§ 33 MessEG – Keine Verwendung unzuverlässiger Messwerte
Auch derjenige, der Messwerte verwendet (z.?B. Polizei, Bußgeldbehörde), muss sich davon überzeugen, dass die Werte von einem gesetzeskonformen Messgerät stammen. Es reicht nicht, dass das Gerät einmal funktionierte – es muss im konkreten Einsatz nachweisbar richtig arbeiten.
Verkehrsmessgeräte: Geprüft – aber nicht gemessen
Die Bauartprüfung – ein einziger Prototyp als Grundlage
Hersteller wie Vitronic (PoliScan Speed) lassen einen Prototyp ihres Messgeräts von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) prüfen. Diese Bauartprüfung umfasst z. B. Distanzmessungen, EMV-Stabilität, Verhalten bei Temperaturwechseln. Auch reale Fahrversuche können dazugehören – aber eben nur für ein einziges Baumuster.
Die Eichung von Seriengeräten – keine reale Prüfung
Die späteren Seriengeräte werden nicht noch einmal real geprüft. Stattdessen verlässt man sich auf:
-
Herstellererklärungen
-
Seriennummern
-
Firmware-Angaben
-
Einfache Prüfstandsmessungen (z. B. Abstand auf 100?% Reflektor)
Keine einzige reale Geschwindigkeit wird gemessen. Trotzdem wird die Eichmarke vergeben – oft durch den Hersteller selbst, mit eigener Prüf-Software und auf eigenen Prüfständen.
Messfehler im Straßenverkehr – und keiner merkt es?
Wenn der Selbsttest zur Alibi-Prüfung wird
Moderne Geräte wie PoliScan Speed führen beim Einschalten einen Selbsttest durch – oft wird dabei nur:
-
der Arbeitsspeicher (RAM) geprüft
-
die Stromversorgung kontrolliert
-
die Kamera-Funktion getestet
Nicht geprüft wird: Ob das Gerät ein reales Fahrzeug korrekt messen kann. Trotzdem gilt der Selbsttest als „Beleg“, dass das Gerät korrekt misst – ein Irrtum.
Beispiel Leivtec XV3 – der bundesweite Rückruf
Beim Lasergerät Leivtec XV3 stellte sich 2021 heraus: Das Gerät misst unter bestimmten Bedingungen systematisch zu schnell. Fehler von über 10 km/h waren möglich – obwohl das Gerät geeicht war. Tausende Bußgeldverfahren wurden eingestellt. Der Hersteller selbst empfahl, das Gerät nicht mehr zu verwenden. Die PTB entzog die Zulassung.
Ein Beweis dafür: Die Eichung deckt reale Messfehler nicht ab.
Was wäre zumutbar? – Das MessEG fordert mehr
Nach § 31 Abs. 2 MessEG darf sich ein Verwender nicht blind auf Selbsttests und einmalige Bauartprüfungen verlassen. Denn: Das Gesetz verlangt die tatsächliche Sicherstellung der Messrichtigkeit während des gesamten Betriebs.
Was wäre zumutbar?
-
Vergleichsmessungen mit geeichten Geräten (z.?B. bei Einsatzbeginn)
-
Testfahrten mit bekannten Geschwindigkeiten
-
Plausibilitätskontrollen bei Messwerten
-
Protokollierung von Abweichungen
-
Regelmäßige Stichproben im Feld
Diese Maßnahmen sind technisch möglich und in anderen Bereichen selbstverständlich.
Vergleich: Wie wird in anderen Bereichen geprüft?
Waagen im Handel
-
Jeder Supermarkt muss seine Waagen regelmäßig nacheichen lassen
-
Dabei werden echte Prüfgewichte auf die Waage gelegt
-
Die Anzeige wird direkt mit dem Referenzwert verglichen
-
Bei Abweichung: Keine Eichung – keine Verwendung
Fazit: Jede einzelne Waage wird real getestet.
Atemalkoholmessgeräte
-
Polizeigeräte wie der Dräger Alcotest 7110 müssen halbjährlich geeicht werden
-
Dabei wird ein definiertes Alkohol-Luft-Gemisch eingeblasen
-
Nur wenn das Gerät exakt misst, wird die Eichung erteilt
Fazit: Ohne reale Messung – keine Zulassung.
Strom- und Wasserzähler
-
Vor der Montage: Messung auf dem Prüfstand mit realen Durchflüssen
-
Bei Nacheichung: Vergleich der Anzeige mit Normgrößen
-
In der Regel: Jedes Gerät wird geprüft oder als Teil einer repräsentativen Stichprobe
Fazit: Reale Messwerte sind Standard – nicht Ausnahme.
Medizinische Messgeräte
-
Fieberthermometer, Blutdruckgeräte, medizinische Waagen
-
Regelmäßige Kalibrierung mit echten Referenzwerten
-
Bei Abweichung: Sofortige Stilllegung
Fazit: Die Medizin setzt nur auf getestete Geräte – zu Recht.
Vertrauen vs. Kontrolle: Ein strukturelles Problem
Warum also der Unterschied zur Verkehrsmessung?
-
Keine Messungen bei Seriengeräten
-
Keine Fahrversuche bei der Eichung
-
Keine Pflicht zu Vergleichsmessungen im Betrieb
-
Hersteller zertifizieren sich (teilweise) selbst
-
PTB gibt „nur“ Baumusterprüfbescheinigungen aus
Das Ergebnis: Ein strukturelles Prüfdefizit. Und niemand merkt es – bis es zu spät ist.
Forderung: Mehr Realität in die Eichung!
Das Sachverständigenbüro Vogt fordert:
-
Reale Messungen bei jeder Eichung
-
Vergleichsmessungen bei Inbetriebnahme
-
Mehr Transparenz bei Messwertbildung
-
Dokumentation technischer Abweichungen
-
Zugriff auf Rohmessdaten
Denn nur so kann die Anforderung des MessEG erfüllt werden: Messrichtigkeit im Einsatz – nicht nur auf dem Papier.
Was tun bei Zweifel an einer Messung?
Wenn du den Verdacht hast, dass bei deiner Messung etwas nicht gestimmt hat, gibt es Möglichkeiten:
-
Akteneinsicht beantragen
-
Geräteunterlagen prüfen
-
Messwert analysieren lassen
-
Sachverständigen beauftragen
Oft stellt sich heraus: Das Gerät wurde nie richtig geprüft. Und der Bußgeldbescheid beruht auf unsicherer Technik.
Kontakt zum Sachverständigenbüro Vogt
Wenn du Fragen hast oder ein Messgutachten benötigst:
Jetzt Kontakt aufnehmen: info@gutachten-vogt.de
Fachlich fundiert. Technisch präzise. Juristisch belastbar.
